Urheberrecht


Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Alle hier erwähnten Warenzeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer. Warenzeichen werden nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Aus dem Fehlen von Urheber- oder Markenrechtskennzeichen darf jedoch nicht geschlossen werden, dass es sich um einen nicht geschützten Namen oder um eine nicht geschützte Marke handelt. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Links auf die Seite sind ausdrücklich gewünscht, solange sie keinen die Seite diffamierenden Inhalt haben. Unser Unternehmen ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.

RECHTSFOLGEN

Als Urheberrechtsverletzung gilt jede Nutzbarmachung fremder Fotos für die eigene Web-Site ohne vorherige Erlaubnis des Berechtigten. Liegt eine Verletzung vor, so hat der Berechtigte Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Rechnungslegung, Schadensersatz und Ersatz sämtlicher Kosten, die dem Urheber wegen der begangenen Rechtsverletzung entstehen (u.a. entsprechende Rechtsanwaltsgebühren).

SCHADENERSATZ

Als Schadensersatz kann der Verletzte entweder Ersatz des konkret entstandenen Schadens, Herausgabe des konkret erzielten Verletzergewinns oder Ersatz im Wege der sogenannten Lizenzanalogie verlangen. Im letztgenannten Fall kann zur Berechnung die Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) herangezogen werden, die zur Berechnung von Fotohonoraren allgemein anerkannt ist.
Die fehlende Urheberbenennung wird danach auch bei einfachen Lichtbildern mit einem 100% Zuschlag geahndet. Für die über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehende, nicht erlaubte Nutzung ist ein 500% Vertragsstrafenzuschlag vorgesehen, wenn eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Urhebers enthalten ist.

SCHUTZFRISTEN

Für Lichtbildwerke gilt eine Schutzfrist von 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Für einfache Lichtbilder wird ein Schutz für die Dauer von 50 Jahre nach Erscheinen bzw. Herstellung gewährt.

Foto- & Mietstudio Maja

Fotograf Manuel Tennert
Zeppelinstraße 31
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