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23 Februar 2012
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Inhalt

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Fotografen Manuel Tennert

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.2. 'Lichtbilder' im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Diapositive, Digitalaufnahmen, Papierbilder, usw. )

2. Urheberrecht

2.1. Die aus dem Fotoshooting entstehenden Aufnahmen, einschließlich Negative bzw. Dia-Positive, Dateien und den Abzügen, unterliegen dem Urheberrecht des Fotografen.

2.2. Die entstandenen Lichtbilder dürfen nur zu privaten Zwecken verwendet werden.

2.3. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weiterveräußerung der Aufnahmen muss mit dem Einverständnis des Fotografen und der abgebildeten Person in schriftlicher Form erfolgen.

2.4. Das Einscannen und das Digitalisieren von analogen Fotos (Papierbilder)ist strengstens untersagt. Im Falle des unerlaubten Einscannens und Digitalisierens verpflichtet sich der Schuldner eine Gebühr in Höhe einer Foto-CD zu zahlen (100 €). Für digitale Fotos können Sie hierzu eine Lizenz via Kauf einer Foto-CD erwerben. Mit dem Kauf von analogen Fotos, erhalten Sie ausdrücklich keine Erlaubnis diese zu digitalisieren.

3. Vergütung Eigentumsvorbehalt

3.1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz, oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) werden gesondert berechnet bzw. werden vom Auftraggeber getragen.

3.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

3.3. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

4. Haftung

4.1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.

4.2. Der Fotograf verpflichtet sich, Negative und Dateien sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, Negative und Dateien nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

4.3. Der Fotograf ist berechtigt Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt er seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.

4.4. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.5. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Lichtbilder beim Fotografen geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Reklamation beim Fotografen.

4.6. Farbliche Abweichungen in geringem Umfang sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden, und begründen keinen Reklamationsanspruch.

5. Stornobedingungen, Ausfallhonorar

5.1. Wenn das Fotoshooting von der zu fotografierende Person nicht eingehalten werden kann, muss diese bis mindestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch oder per Email bei dem Fotografen absagen (per Email: Anerkennung nur nach Rückmeldung durch den Fotodesigner). Sollte der Termin später oder gar nicht abgesagt werden, wird der zu fotografierenden Person die Ausfallkosten (die vereinbarten Kosten für das Fotoshooting wie Visagist und Fotograf), in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht für Absagen aus wichtigem Grund wie Krankheit (durch Attest belegbar).

6. Datenschutz

6.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.

6.2. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen.

7.2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart

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Letzter Bereich mit Kopierschutzhinweisen © 2001 - 2012 Fotograf Manuel Tennert für Berlin/Potsdam/Brandenburg - Letzte Aktualisierung am 26.11.2011 von M. Tennert, E-Mail schreiben
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